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Wahlprüfsteine 2021

Hier unsere für die Bundustagswahl 2021 eingereichten Wahlprüfsteine:
Frage 1
Durch welche Maßnahmen werden Sie und Ihre Partei dem mangelnden Angebot an orthoptischer Versorgung entgegenwirken?
Hintergrund:
Bereits heute zeichnet sich ein hoher Fachkräftemangel im Bereich der orthoptischen Versorgung ab: Immer häufiger können Stellen in Augenarztpraxen und -kliniken aufgrund fehlender Bewerber:innen nicht besetzt werden.
Durch eine Änderung im Patientengut wird außerdem eine Zunahme von Stellenangeboten im Bereich der Versorgung von Blinden und Sehbehinderten erwartet sowie auch im Bereich der neurologischen Rehabilitation. Diese Entwicklung wird den Fachkräftemangel noch verschärfen.
Eine Lösung, über ausländische Fachkräfte diesen Bedarf zu decken, hat sich in den letzten Jahren als nicht zielführend erwiesen, vielmehr haben in Deutschland ausgebildete Orthoptist:innen aufgrund der bestehenden Arbeitsverhältnisse Deutschland verlassen und sind in die Schweiz oder nach Skandinavien umgezogen.
Frage 2
Wie stehen Sie und Ihre Partei zur eigenverantwortlichen Tätigkeit von Orthoptist:innen?
Hintergrund:
Durch die im Gesetz festgelegte mitwirkende Tätigkeit von Orthoptist:innen besteht im Moment nur die Möglichkeit, delegierte Tätigkeiten ausführen. Gerade in der Pandemie hat sich dies als großes Problem erwiesen, da eine Trennung der orthoptischen Sprechstunde (zu 50 % Patientenklientel in einem Alter von unter 6 Jahren) von denen der augenärztlichen Sprechstunde (zu 70 % Patientenklientel von über 60 Jahren) kaum möglich war.
Des Weiteren würde es – durch die Loslösung vom Arzt – zu einer Verkürzung der Wartezeiten auf Termine führen. Eine frühe Diagnostik ermöglicht einen schnelleren Zugang zu therapeutischen Maßnahmen, was im Bereich der berufstätigen Patient:innen ggf. eine kürzere Verweildauer im Krankenstand und eine schnellere Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit bedeuten kann.
Frage 3
Werden Sie und Ihre Partei sich für die Modernisierung des Berufsgesetzes (OrthoptG) unter Beteiligung des BOD e. V. einsetzen? Wie gehen Sie und Ihre Partei damit um, dass Orthoptist:innen mit einem deutschen Abschluss in Europa zu den Letzten gehören, die ohne akademischen Abschluss im Gesundheitswesen arbeiten?
Hintergrund:
Das Berufsgesetz für Orthoptist:innen ist von 1991.
Die darin enthaltenen Tätigkeitsbeschreibungen und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind stark veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an das Berufsbild (z. B. demografischer Wandel, Multimorbidität, Interprofessionalität, gesundheitswirtschaftliche Aspekte etc.).
Eine Novellierung des Berufsgesetzes ist deshalb dringend erforderlich.
Hier muss – auch aus Gleichstellungsgründen zu anderen Berufsgruppen und im Rahmen des europäischen Gedankens einer Mobilität von Arbeitsnehmer:innen – die Möglichkeit für eine Ausbildung auf Hochschulniveau durch primärqualifizierende Studiengänge berücksichtigt werden.
Zudem stellt die akademische Ausbildung die Voraussetzung für eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten dar, um z. B. orthoptische Therapiekonzepte auf Wirksamkeit zu prüfen und so der Forderung nach einer evidenzbasierten Patientenversorgung nachkommen zu können, oder auch um im Bereich der orthoptischen Forschung auf internationale Standards aufzuschließen. Des Weiteren wäre im Zuge der Novellierung auch die Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit in eigener Praxis in das Berufsgesetz aufzunehmen.

Antworten der Parteien:

Im Mai 2020 und im Januar 2021 hat der BOD eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt, um zu erörtern, welchen Einfluss die Pandemie auf die Arbeitssituation in der Orthoptik hatte.
Hier die Zusammenfassung.

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