- Natürliche Personen als ordentliche Mitglieder (Vollmitglieder), wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Orthoptistin zu führen.
- Natürliche Personen als außerordentliche Mitglieder (Schülermitglieder), wenn sie Schüler an einer staatlich anerkannten Fachschule für Orthoptistinnen sind. Die beitragsfreie Mitgliedschaft für Schüler endet mit dem Ablegen des Examens und geht automatisch in eine Vollmitgliedschaft über. Unter die außerordentliche Mitgliedschaft fallen weiterhin die Orthoptistinnen als immatrikulierte Studenten, im Ausland lebende Mitglieder und Mitglieder im Ruhestand.