Imfung gegen gegen SARS-CoV-2
Da wir Orthoptist*innen bei unserer Tätigkeit den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können, setzt der BOD sich für die Eingruppierung in eine möglichst frühe Impfgruppe ein.
Wir haben ein entsprechendes Formular vorbereitet, das Sie sich von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben lassen und an das für Sie zuständige Impfzentrum weiterleiten können.